Taxordnung ab 01.01.2024
Grundtaxe / Vollpension
Einzelzimmer mit Dusche, WC, Balkon | Fr. 123.00 bis Fr. 134.00 |
Doppelzimmer mit Dusche, WC, Balkon | Fr. 109.00 bis Fr. 129.00 |
Ferienzimmer inkl. Schlussreinigung nach Absprache
In der Grundtaxe inbegriffen:
- Vollpension inkl. Getränke (ohne Alkohol,) in Speisesaal und Cafeteria
- Möbliertes Zimmer (Pflegebett, Nachttisch, Kleiderschrank)
- Besorgung des Zimmers und der persönlichen Wäsche (exkl. chem. Reinigung, Näh- und Flickarbeiten)
- Hauseigene Bett- und Frottierwäsche
- Licht, Heizung, Strom und Wasser
- Mitbenutzung der gemeinsamen Räume und des Gartens
- Kabelanschluss
In der Grundtaxe nicht inbegriffen sind:
- Medikamente
- Pflege- und Verbandmaterial
- Toilettenartikel
- zusätzliche Wäsche (Handwäsche)
- alkoholische Getränke
- Chemische Reinigung
- Näharbeiten, Flicken der persönlichen Wäsche
- Reparaturen an persönlichem Mobiliar
- Reparatur von Schäden an Gebäude und Einrichtungen verursacht durch den/die BewohnerIn (Haftpflicht).
- Teppichreinigung (private Teppiche)
- Fahrdienstkosten, Transporte
- Begleitung zum Arzt, Therapie und Spital
- besondere Therapien und Dienstleistungen
- Coiffeur
- Pédicure
- Billag-Gebühren
- Telefongebühren
- Versicherungen
Gebühren
Eintrittpauschale | Fr. 300.00 |
Näh- und Flickarbeiten (inkl. Wäschebezeichnung) | Fr. 60.00/h nach Aufwand |
Zimmerreinigung bei Austritt | Fr. 300.00 |
Todesfallpauschale | Fr. 250.00 |
Versicherungen
Das Wohnheim Sandbüel haftet nicht für Schäden und Verluste an persönlichem Mobiliar, Wertsachen oder Bargeld.
Eine Privathaftpflichtversicherung gegenüber Dritten besteht für den Bewohner. Diese gilt nicht gegenüber Mitbewohnern. Ein allfälliger Selbstbehalt wird dem Bewohner in Rechnung gestellt.
Reduktion bei Abwesenheit
Bei Spitalaufenthalt wird die Grundtaxe ab dem 2. Tag um Fr. 15.00 pro Tag reduziert.
Aus- und Eintrittstag gelten als Anwesenheit im Heim.
Bei Ferienabwesenheit (bis max. 30 Tage pro Jahr) erhalten Sie pro Tag eine Rückerstattung von Fr. 15.00. Am An- und Abreisetag wird die volle Grundtaxe berechnet.
Bei einem Spital- oder Ferienaufenthalt entfällt der Pflegezuschlag ab dem 2. Tag bis zur Rückkehr. Der Aus- und Eintrittstag wird verrechnet.
Eintritte
Nach Absprache mit der Heimleitung
Zimmerwechsel und Vertragsänderung
Wenn die Heim- oder Pflegedienstleitung es aus pflegerischer Sicht als nötig erachtet, kann eine interne Umplatzierung, allenfalls in ein Mehrbettzimmer vorgenommen werden. Der Vertrag wird entsprechend angepasst.
Zimmerrückgabe Vertragsauflösung durch Kündigung
Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage auf Ende eines Monats. Diese ist schriftlich einzureichen.
Vertragsauflösung durch Todesfall
Im Todesfall oder bei Wegzug ohne vorherige Kündigung wird bis zur Neubesetzung des Zimmers während längstens 30 Tagen die Pensionstaxe abzüglich der Verpflegungskosten (Fr. 15.00/Tag) verrechnet.
Betreuungskosten
Die Betreuungskosten betragen für alle BewohnerInnen Fr. 32.00 pro Tag.
Pflegetaxen
Die Pflegetaxe wird nach BESA (BewohnerInnnen-Einstufungs- und Abrechnungssystem) ermittelt und verrechnet. Das System BESA wurde von Curaviva, Verband Heime und Institutionen Schweiz, entwickelt und ist bei den Krankenversicherern anerkannt.
Die beanspruchten Pflegemassnahmen werden nach BESA detailliert erfasst und mit Punkten bewertet Aufgrund dieser BESA-Punkte werden die einzelnen Stufen ermittelt. Die Einstufung erfolgt nach dem Heimeintritt und wenn eine bleibende Veränderung eintritt. Vorübergehender zusätzlicher Pflegeaufwand (z. Bsp: Grippe, Verschlechterung des Allgemeinzustandes bis ca. 2 Wochen), bleibt in der Regel unberücksichtigt, d.h. sie führen nicht zu einer neuen Einstufung.
BESA Stufe |
Pflegetaxe pro Tag |
Anteil KK |
Anteil Bewohner |
Anteil Gemeinde |
1 | 16.84 | 9.60 | 7.24 | 0.00 |
2 | 48.92 | 19.20 | 23.00 | 6.70 |
3 | 81.01 | 28.80 | 23.00 | 29.20 |
4 | 113.09 | 38.40 | 23.00 | 51.70 |
5 | 145.17 | 48.00 | 23.00 | 74.15 |
6 | 177.25 | 57.60 | 23.00 | 96.95 |
7 | 209.33 | 67.20 | 23.00 | 119.15 |
8 | 241.41 | 76.80 | 23.00 | 141.60 |
9 | 273.49 | 86.40 | 23.00 | 164.10 |
10 | 305.58 | 96.00 | 23.00 | 186.60 |
11 | 337.66 | 105.60 | 23.00 | 209.05 |
12 | 369.74 | 115.20 | 23.00 | 231.55 |
Rückerstattung BESA / Vergütungsart «tiers payant»
Vergütungsart «tiers payant», d.h. unser Wohnheim rechnet direkt mit den Krankenkassen ab. Die Versicherten werden die Abrechnung der Kostenbeteiligung direkt von der Krankenkasse erhalten.
Hilflosenentschädigung
Die Heimbewohner (ab AHV-Alter) haben Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung,
sofern sie bei den täglichen Verrichtungen auf die Hilfe Dritter angewiesen sind. Die Höhe richtet sich nach dem Grad der benötigten Hilfe. Der Anspruch entsteht, wenn die Hilflosigkeit ununterbrochen mindestens 1 Jahr gedauert hat. Falls die Voraus-setzungen zutreffen, kann die Heimleitung kontaktiert werden.
Diese Entschädigung dient als Unterstützungsbeitrag zur Bezahlung der Pflegekosten und ist nicht vom Privatvermögen abhängig.
Erwachsenenschutzrecht bei Pflegeheimaufenthalten
Seit dem 1. Januar 2013 gilt das im Wesentlichen im Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelte neue Erwachsenenschutzrecht. Dieses enthält u.a. Regelungen, die Auswirkungen auf die Betreuung, Pflege und medizinische Behandlung von Patientinnen und Patienten im Pflegeheim haben. Dabei geht es insbesondere auch um das persönliche Selbstbestimmungsrecht im Rahmen von Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag sowie um die gesetzliche Vertretung von urteilsunfähigen Personen allgemein und bei medizinischen Massnahmen. Ebenso sind Regelungen bei einem Aufenthalt von urteils-unfähigen Personen in Wohn- Pflegeeinrichtungen enthalten. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Internetseite der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden im Kanton Zürich unter www.kesb-zh.ch/erwachsene
Beschwerdeweg
Bei Konflikten ist in erster Linie eine Lösung im gegenseitigen Einvernehmen mit der Heimleitung zu suchen.
Kann keine Einigung erzielt werden, ist die Beschwerde an folgende Adresse zu richten:
- Präsidentin Heimkommission
Frau Erika Rüegg, Widacherstrasse 3 A, 8630 Rüti - Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstr. 25a, 8340 Hinwil
- KESB Hinwil, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, Joweid Zentrum 1, 8630 Rüti
Diese Taxordnung ist Bestandteil des Pensionsvertrages.
Kontakt mit uns
Wohnheim Sandbüel
Kirchenrainstrasse 6
CH - 8632 Tann
Telefon: | 055 240 22 64 |
Telefax: | 055 240 23 00 |
wohnheim@sandbueel.ch |